WHG-Beschichtungen

WHG-Beschichtungen 

Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt den Betreibern von Anlagen  mit wassergefährdenden Stoffen vor, geeignete Maßnahmen zum Schutz des Wassers und der Umwelt vorzunehmen. 

WHG-Beschichtungen sichern den Wasserschutz. 

WHG-Beschichtungen sind für Maschinenräume, Produktionsanlagen, Abfüllvorrichtungen und Chemikalienlager vorgeschrieben.  

WHG-Beschichtung beschreibt Beschichtungssysteme, die die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetz erfüllen.



Eine WHG-Beschichtung muss folgende Anforderungen erfüllen: 

- flüssigkeits- und chemikalienresistent

- dauerhaft rissüberbrückend

- alterungs- und witterungsbeständig

- leicht zu reinigen (dekontaminierbar)



Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WGH) dürfen Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten nur von dafür qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. 

WHG Fachbetrieb nach § 19

Als zugelassener Fachbetrieb nach WHG (§ 19 WHG) werden wir vom TÜV regelmäßig geprüft und überwacht. Wir sind für das Aufbringen und Instandsetzen von Beschichtungen in Auffangräumen, Auffangwannen und flüssigkeitsdichten Boden- und Wandflächen zugelassen.

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